Der ILE-Zusammenschluss ILE Grüner Dreiberg ruft einmal jährlich (vorbehaltlich der Förderzusagen) unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume weiterentwickelt werden.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro (netto), die positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Grüner Dreiberg Land haben. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Wie hoch ist die Förderung?
Der ILE-Zusammenschluss Grüner Dreiberg bestimmt, dass die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) mit bis zu 60 % bezuschusst, maximal jedoch mit 6.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit ei-nem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wer darf die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Das Projekt muss im Gemeinde-oder Stadtgebiet einer Mitgliedsgemeidne der ILE Grüner Dreiberg liegen.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Die genauen Bewertungskriterien können in dem Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte nachgelesen werden.
Wie ist der Ablauf?