Regionalbudget 2025

Der ILE-Zusammenschluss Grüner Dreiberg beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 40.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Grüner Dreiberg ruft unter Berücksichtigung der Bedingungen im Förderaufruf Regionalbudget 2025 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Förderhöhe: 

Der ILE-Zusammenschluss Grüner Dreiberg bestimmt, dass die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) mit bis zu 60 % bezuschusst, maximal jedoch mit 6.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Wichtige Termine:

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 19.01.2025
  • Durchführung des Projekts bis spätestens: 20.09.2025
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Wichtige Unterlagen:

Wichtige Ansprechpartner:

Die Anfragen auf Förderung sind an die Gemeinde Kirchberg i.W., ILE Grüner Dreiberg, Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg i. Wald zu richten. Email: info@ile-grüner-dreiberg.de. Als Ansprechpartner stehen Ihnen vor Ort die Gemeindeverwaltungen zur Verfügung, sowie ILE-Regionalmanagerin Frau Manuela Topolski (E-Mail: info@ile-grüner-dreiberg.de oder Telefon: 09928 9403-12)

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